Unsere Soziotherapie

Soziotherapie bei intego unterstützt Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen dabei, ihren Alltag wieder besser zu bewältigen und mehr Stabilität zu gewinnen. Ziel ist es, Struktur in den Tag zu bringen, soziale Kontakte zu erhalten oder neu aufzubauen und geplante Vorhaben Schritt für Schritt umzusetzen. Soziotherapie hilft dabei, Krisen zu bewältigen und die Selbstständigkeit nachhaltig zu fördern.

Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen, wie zum Beispiel Schizophrenie oder affektiven Störungen mit psychotischen Symptomen, sowie an Personen, deren Alltagsbewältigung oder soziale Fähigkeiten stark eingeschränkt sind.

Die Unterstützung erfolgt durch eine persönliche und verlässliche Begleitung durch erfahrene Fachkräfte aus den Bereichen Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder psychiatrische Pflege. In enger Abstimmung mit den behandelnden Ärztinnen, Ärzten oder Psychotherapeut:innen arbeiten wir an einer alltagstauglichen Struktur, fördern Motivation und unterstützen bei der Umsetzung therapeutischer Maßnahmen. Soziotherapie bei intego verfolgt dabei stets das Ziel, Ihnen zu helfen, Ihren Alltag wieder eigenständig und möglichst selbstbestimmt zu gestalten.

Sabine Stratmann
Sabine StratmannLeitung Soziotherapie
Virchowstraße 39
46047 Oberhausen
Die Soziotherapie ist eine verschreibungspflichtige medizinische Leistung und wird über die Krankenkassen abgerechnet.
Bei intego legen wir großen Wert auf eine individuelle und bedarfsgerechte Begleitung. Auf dieser Grundlage entwickeln wir gemeinsam mit unseren Klient:innen persönliche Begleitpläne und unterstützen sie Schritt für Schritt dabei, ihre Selbstständigkeit zu stärken. Ziel ist es, trotz seelischer Belastungen aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und soziale Beziehungen dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Für die Verordnung ist eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich. Im Rahmen des Antrags wird unter anderem festgehalten, mit welchen Einrichtungen oder Versorgungsstrukturen – etwa im gemeindepsychiatrischen Verbund – zusammengearbeitet wird.
Die Voraussetzungen sowie Art und Umfang der Soziotherapie sind in der Soziotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Psychotherapeut:innen sowie Ärzt:innen bestimmter Fachrichtungen dürfen Soziotherapie verordnen:
  • FachärztInnen für Psychiatrie, Nervenheilkunde, Psychosomatik oder Neurologie

  • Psychologische Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen

  • Psychiatrische Institutambulanzen

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